AGB

1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Es geltend ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen aufgrund technischen Fortschritts oder Forderungen des Gesetzgebers sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Alle Verbrauchs- und Leistungsangaben sind lediglich ungefähre Angaben und sind abhängig von der zu verpackenden Ware.

1.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Solche Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzu-geben.

1.5 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Käufer unverzüglich erstatten.

1.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

2. Auftragsbestätigung, Preise

2.1 Ausschließliche Vertragsgrundlage ist die Auftragsbestätigung oder – sofern eine solche nicht vorhanden ist – das Angebot. Die in der Auftragsbestätigung, bzw. in dem Angebot beschriebene Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2 Die Preise für Maschinen gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.

Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Zahlung

3.1 Ohne besondere Vereinbarung ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug zu zahlen, und zwar:

  • 50 % nach Eingang der Auftragsbestätigung

  • 40 % nach Mitteilung der Versandbereitschaft

  • 10 % 14 Tage nach Auslieferung.

Nach Eintritt der Fälligkeit kommt der Käufer ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Verzug, soweit er noch nicht gezahlt hat.

3.2 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, solange und soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

3.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat oder der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des mängelbehafteten Liefergegenstandes steht.

3.4 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferzeit, Verzug

4.1 Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie von uns als solche schriftlich bestätigt werden.

4.2 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

4.3 Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wird oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

4.4 Ist die Einhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

4.5 Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises für den Teil der Lieferungen verlangen, mit dem wir in Verzug gekommen sind.

4.6 Sowohl Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerungen der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in 4.5 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4.7 Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

4.8 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft um mehr als einen Monat verzögert, kann der Verkäufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % geltend machen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

5. Annullierungskosten

5.1 Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück oder kommt der Vertrag aus Gründen, die vom Käufer zu vertreten sind, nicht zur Durchführung, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz fordern.

5.2 Dem Käufer bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungszeit beträgt für sämtliche Lieferungen, auch für Ersatzteile, 12 Monate nach Lieferung, für Werk-, Service- und Reparaturleistungen 12 Monate nach Abnahme. Falls eine Abnahme nicht vereinbart ist oder nicht erfolgt, letzteres aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, beginnt die Gewährleistungsfrist nach Vollendung der Werk-, Service-, bzw. Reparaturleistung.

6.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und / oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Ferner bestehen sie nicht, wenn die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten werden.

6.3 Für Mängel an dem Liefergegenstand leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6. Gewährleistung (Fortsetzung)

6.4 Schlägt die Nacherfüllung auch nach einem zweiten Nachbesserungsversuch fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6.5 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang des Liefergegenstandes schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls ist die Geltend-machung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.6 Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzan-spruch wegen des Mangels zu.

6.7 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.

7. Ausschluss von Garantien

Angaben in Katalogen, Produktbeschreibungen, Datenblättern, Angeboten, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen über Maße, Menge, Farbe, Ersatz, technische Daten und sonstige Eigenschaften, insbesondere über Verfügbarkeiten etc. beschreiben die Beschaffenheit und die Eigenschaften des Liefergegenstandes, stellen jedoch – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird – keine Garantien (Beschaffenheits- oder Halt-barkeitsgarantien) i. S. d. § 443, 639 BGB dar.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

8.2 Bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziff. 1 bis 3 geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten An-spruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gemäß §§ 823, 831 BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9. Software

9.1 Soweit im Lieferumfang Software oder Maschinenprogramme enthalten sind, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software oder Maschinenprogramme einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf den dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen.

9.2 Der Käufer ist außer in den Fällen des § 69 e Urheberrechtsgesetz nicht berechtigt, die Software oder das Maschinenprogramm zu ändern, zurückzuentwickeln, zu ersetzen oder Teile herauszulösen. Der Käufer darf von der Software oder dem Maschinen-programm nur eine Kopie ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellen. Die Überlassung der Software erfolgt ausschließlich in maschinenlesbarer Form (Objektcode).

9.3 Wir räumen dem Käufer das – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufliche – Recht ein, das Nutzungsrecht auf Dritte weiter zu übertragen. Der Käufer darf das Nutzungsrecht an der Software oder dem Maschinenprogramm jedoch nur zusammen mit dem Gerät, dass er zusammen mit der Software oder dem Maschinenprogramm von uns erworben hat, an Dritte weitergeben.

Im Falle einer Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte hat der Käufer sicherzustellen, dass dem Dritten keine weitergehenden Nutzungsrechte an der Software oder dem Maschinenprogramm eingeräumt werden, als ihm nach diesem Vertrag zustehen und dem Dritten mindestens die bezüglich der Software bestehenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag auferlegt werden. Hierbei darf der Käufer keine Kopien der Software oder des Maschinenprogramms zurück-behalten. Der Käufer ist zur Einräumung von Unterlizenzen nicht berechtigt.

10. Verjährung

10.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln des Liefergegenstandes beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 I Nr. 1 BGB, 438 I Nr. 2 BGB und § 479 I BGB. Die im vorstehenden Satz 2 genannten Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

10.3 Die Verjährungsfristen nach vorstehendem Absatz 1 gelten – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs – auf sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen. Soweit Schadens ersatzansprüche gegen den Verkäufer bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 Satz 1.

10.4 Vorstehende Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder wenn der Verkäufer den Mangel verschwiegen hat; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden, oder in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem von uns gelieferten Liefergegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

11.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

11.3 Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.

11.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand heraus-zuverlangen. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

11.5 Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf des Liefergegenstandes werden an den Verkäufer abgetreten.

11.6 Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

12.3 Der Käufer ist für die Beachtung etwaiger Ausfuhrerfordernisse verantwortlich und hat uns insoweit von den Verpflichtungen freizustellen.

Wichtiger Link

AGB

Kontakt

© Copyright Viapack | Website by Vishiba.com